Es gibt keine Rechtfertigung, Sexpuppen zu verbieten

Update Mai 2021: die Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurde verabschiedet.

Nach den Gesetzesentwürfen “Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder” der Fraktionen SPD und CDU/CSU sowie der Bundesregierung soll gerade auch auf die Welle der Missbrauchsfälle in Münster, Staufen und Lüdge reagiert werden. Diese fordern neben der umbenennung von sexuellem Missbrauch zu sexualiesierte Gewalt. Auch Strafverschärfungen und Ausweitungen der Strafnormen. So sollen jetzt auch explizit nicht reale Geschehen wiedergebende Abbildungen unter Strafe gestellt werden. Bisher war nach §184b Stgb nur das veröffentlichen von Abbildungen die “ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt” Strafbar. Dies soll nun geändert werden und das veröffentlichen, und verkaufen von auch nicht realen Abbildungen soll mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden können. Zusätzlich soll der Paragraf 184I eingeführt werden. Dieser stellt das das verkaufen,bewerben, anbieten und Herstellen von körperlichen Nachbildungen eines Kindes oder Körperteile eines Kindes unter Strafe. Auch der Besitz oder erwerb einer solchen Nachbildung soll mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. Des Weiteren würde eine, dann nicht mehr verfallener, eintrag in das Führungszeugnis erfolgen.

Die Begründung wie so oft diese Puppen würden zu Missbrauch führen. Dies wurde, bei der ersten Lesung, im Bundestag als unbelegt angegriffen. In einem Statement der Ministerin für Recht und Verbraucherschutz Christine Lambrecht vom 04.11.2020 sagte diese zum Schluss wörtlich “Es gibt keine Erkenntnis, dass Kindersexpuppen Täter davon abhalten, Schlimmeres zu begehen. Es gibt aber auch keine Erkenntnisse darüber, dass Täter das, was sie an der Puppe erleben, auch an einem Kind erleben wollen. In dieser Gemengelage habe ich mich dafür entschieden, dass der Schutz von Kindern ganz klar vorgeht.” Hierbei ignoriert Frau Lambrecht jedoch das gesetz dem Falle eines “Abarbeiten der Täter an diesen Puppen” Kinder geschützt werden würden. Dies würde jedoch nur funktionieren wenn solche Puppen Legal wären!

Laut James Cantor Pschologe und Sexologe, spezialisiert auf Pädophilie, ist die Vermutung das Puppen zu Missbrauch führen nicht Naheliegend. Nach einer Umfrage von Prostaisa sind Besitzer solcher Puppen eher an dem süßen als am Sexuellen interessiert. Besonders Auffällig selbst die Besitzer einer solchen Puppe die eine Puppe als sexuell Anziehend beschrieben würden selbiges nicht bei echten Kindern tun. Ihr könnt mehr darüber wie solche Puppen missbrauch verhindern können hier lesen.

Von der Wissenschaftlichen Frage die zu diesem Zeitpunkt zugegebenermaßen ungeklärt ist zu der Moralischen. Eine Puppe, und ebenso eine Zeichnung oder anderweitige Nachbildung eines Kindes bedarf keines Schutzes. Weder hat sie eine Erinnerung, oder gar eine aktive Teilhabe am Leben, noch kann sie ihre umgebung wahrnehmen. Egal wie wir es drehen und wenden wollen sie ist ein Stück Plastik. Auf der anderen Seite haben wir jene die sexuell und oder Romantisch auf Kinder stehen. Der einzige Weg ihre Sexuellen und Romantischen Bedürfnisse auszuleben, ohne dabei ein Kind zu verletzen, sind solche Fantasie basierenden Ventile. Ihnen diese zu verneinen ohne auch nur einen Grund Wissenschaftlich Bewiesenen geben zu können ist unmenschlich. Wir nehmen diesen Menschen, die ihr Schicksal nicht gewählt haben, eines der Grundlegendsten Bedürfnisse des Menschseins.

Wie werde ich aktiv?

Am einfachsten wäre eine Email an die Fraktionen des Bundestages eine Auflistung dieser findet sich hier. Alternativ könnt ihr über diesen Link den genauen Abgeordneten euers Wahlkreises rausfinden. Einfach Postleitzahl oder Stadt rechts bei PLZ/Ort über der Karte eingeben oder nutze die interaktive Karte.

Rede mit ihnen über diese Gesetze und warum sie so nicht in Kraft treten sollten. Und ob stattdessen nicht der Antrag der Fraktion Bündniss 90 / die Grünen 19/23676 “Prävention stärken – Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen” unterstützt werden sollte. Dieser Fordert konkrete Investition in Therapie Projekte wie Kein Täter werden, Nummer gegen Kummer und ähnliches zu sorgen. Kindern endlich eine Gesetzliche Grundlage für eigene Rechte nach dem Grundgesetz zu geben. Die Arbeiten des Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des Sexuellen Missbrauchs an Kindern gesetzlich festzulegen. Und die Fortbildung für Richter und Mitarbeiter des Jugendschutzes zu finanzieren, fördern und verpflichtend zu machen. Und vieles Mehr.